Alzey (as) – Nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Alzey-Worms an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lag, hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms am 25.03.2021 eine Allgemeinverfügung erlassen (die AZ berichtete), welche am 27.03.2021 in Kraft trat. Der Landesregierung ging diese Verfügung jedoch nicht weit genug und forderte per Erlass Landrat Heiko Sippel dazu auf, diese um eine Ausgangssperre zu ergänzen (siehe unseren Bericht), welche nunmehr ab Mittwoch, 31.03.2021 in Kraft treten soll.

In der Presseerklärung der Kreisverwaltung Alzey-Worms heißt es unter anderem: “Ab dann ist das Verlassen der Wohnung und der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung täglich im Zeitraum zwischen 21.30 Uhr und 5.00 Uhr des Folgetages grundsätzlich untersagt.”

Darf selbst eigener Garten oder Hof nicht mehr betreten werden?

Nach unserer Veröffentlichung erreichten unsere Redaktion zahlreiche Anfragen, ob man auch nicht mehr den eigenen Garten oder Hof betreten dürfe, welches ja ein Verlassen der Wohnung voraussetzt.

Wir haben die Frage an Landrat Sippel weiter gereicht: “Wir haben den Text der Musterverfügung zu übernehmen. Eine Klärung offener Rechtsfragen erfolgt am Montag. Ich gehe nach dem Schutzzweck der Ausgangssperre allerdings davon aus, dass der Begriff „Wohnung“ weiter zu fassen ist und zur Wohnung auch der direkt angrenzende Privatbereich (Garten, Hof) gehört, soweit kein öffentlicher Raum dazwischen liegt. Das erklärt sich mir auch aus dem Artikel 13 GG – Unverletzlichkeit der Wohnung. Durch die Ausgangssperre soll ja vermieden werden, dass man sich im öffentlichen Raum aufhält bzw. bewegt. Wir werden das am Montag in der Allgemeinverfügung nochmal konkretisieren. “

Wie sieht Landrat Sippel die Ausgangssperre?

Die erste Fassung der Allgemeinverfügung sah keine Ausgangssperre vor, daher haben wir den Landrat nach seiner Sicht bezüglich eine Ausgangssperre befragt.
“Die Ausgangssperre ist ein gravierender Eingriff in die persönliche Freiheit. Dieser Eingriff muss gerechtfertigt sein. Da wir bisher eine starke Konzentration der Infektionen auf zwei Standorte im Landkreis hatten, sah ich es für vertretbar an, vorerst auf eine Ausgangssperre zu verzichten. Dadurch erhoffte ich mir darüber hinaus auch mehr Kapazitäten für die Kontrolle von Ansammlungen und offenen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen nicht nur abends, sondern auch tagsüber. Die Kontrolle der Ausgangssperre erfordert viel Einsatzkraft, die an anderer Stelle fehlt. Aufgrund der steigenden Fallzahlen kommt die Landesregierung jedoch zu dem Ergebnis, dass es der Ausgangssperre bedarf.”
erklärt Sippel.

Sobald uns am morgigen Montag weitere Informationen vorliegen, berichten wir nach.