Alzey (as)– Die Kreisverwaltung informiert: Verstöße gegen die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung können Ordnungswidrigkeitsverfahren zur Folge haben

Fast drei Wochen sind es, seit die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten ist. Die landesweit gültige Verordnung regelt kontaktreduzierende Maßnahmen, um eine weitere Ausbreitung des neuartigen Coronavirus eindämmen zu können. Den Erfahrungsberichten der Ordnungsbehörden im Landkreis Alzey-Worms und der Polizei zufolge halten sich die Mehrheit der Bevölkerung in dieser besonderen Lage an die geltenden Bestimmungen. „Für das vorbildliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger danke ich sehr. Dies zeugt von einem hohen Maß an Solidarität für unsere Mitmenschen“, lobt Landrat Heiko Sippel.

Dennoch müssen die Ordnungsämter und die Polizei in diesen Tagen – wenn auch vereinzelt – Verstöße gegen die Landesverordnung feststellen. Als zuständige Ordnungsbehörde weist die Kreisverwaltung Alzey-Worms darauf hin, dass bei regelwidrigem Verhalten ein Bußgeld droht. Stellen die Ordnungsämter oder Polizei einen Verstoß gegen die Landesverordnung fest, werden der Tatbestand sowie die Personalien durch die Bediensteten aufgenommen und an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Bislang sind der Behörde bereits 27 Fälle eines Verstoßes gegen die Dritte Corona-Bekämpfungsverordnung bekannt, in denen ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wurde. Wie Landrat Heiko Sippel betont, werden die Ordnungsbehörden und die Polizei auch an den Osterfeiertagen und darüber hinaus Präsenz zeigen, kontrollieren und im Ernstfall konsequent einschreiten.

„Die Einhaltung der geltenden Maßnahmen ist die einzige Chance, den Anstieg der Neuinfektionen weiter hinauszuzögern, um so die Kapazitäten des Gesundheitssystems nicht an die oberste Belastungsgrenze zu bringen. Nur wenn wir alle die Regelungen beachten, können wir gemeinsam diese schwierige Zeit überstehen und besonders gefährdete Mitmenschen schützen“, appelliert Heiko Sippel.