Alzey und Wörrstadt (ots) – Am gestrigen Nachmittag, 04.03.2021, kam es in Alzey zu zwei versuchten Betrugsdelikten mit dem bekannten Enkeltrick. Die betroffenen Personen erhielten jeweils einen Anruf der vermeintlichen Enkelin bzw. des Enkels, in dem aufgrund einer Notlage Geld gefordert wurde. Der Betrugsversuch wurde in beiden Fällen erkannt, so dass die Angerufenen auflegten.
In den frühen Abendstunden 04.03.2021 wurden in Wörrstadt innerhalb von zwei Stunden insgesamt 8 Betroffene von angeblichen Polizeibeamten angerufen, die über Einbrüche in der Nachbarschaft berichteten und die Angerufenen nach Wertsachen befragten. Auch hier blieb es in allen Fällen beim Versuch.
Der sogenannte Legendenbetrug am Telefon ist ein Phänomen, von dem fast ausschließlich ältere Menschen betroffen sind. Unter Vortäuschen von Notlagen (Schockanrufe), einer offiziellen Funktion (z. B. als Polizeibeamter, Staatsanwalt), einer zu erwartenden Dienstleistung (z.B. Gewinnversprechen, Hilfeleistung bei angeblichen Computerproblemen) oder einer persönlichen Beziehung zum Opfer (z.B. Enkel), versuchen sich die Täter Geldwerte anzueignen.
Hierbei werden skrupellos und zielgerichtet das Alter und die Gutgläubigkeit des Opfers ausgenutzt. Daher rät Ihnen die Polizei:
- Seien Sie misstrauisch, wenn sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte ausgeben, die Sie als solche zunächst nicht erkennen.
- Gehen sie keinesfalls auf telefonische Geldforderungen oder noch so inständige Bitten ein.
- Notieren Sie sich die Telefonnummer des Anrufers, wenn diese in Ihrem Telefon angezeigt wird.
- Geben Sie keine Details zu Ihren familiären und finanziellen Verhältnissen an. '
- Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie benötigen, um die Angaben des Anrufers zu überprüfen.
- Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen schon lange bekannten Telefonnummer, wenn möglich von einem anderen Apparat aus, zurück und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
- Wenn ein Anrufer Geld oder andere Wertsachen fordert, besprechen Sie dies mit Familienangehörigen oder anderen Ihnen nahestehenden Personen.
- Melden Sie einen solchen Anruf direkt der Polizei.
Bitte beachten Sie auch:
Die Polizei wird Sie niemals nach Wertsachen in ihrer Wohnung befragen oder gar deren Herausgabe zur „sicheren Aufbewahrung“ fordern.