Beiträge von Fitnessstudios während des Lockdowns können für diesen Zeitraum zurückverlangt werden, dies hat der Bundesgerichtshof am Mittwoch in einem Musterfall entschieden

Entschieden wurde in dem Fall aus Niedersachsen, dass ein Studio einem Kunden die per Lastschrift eingezogenen Beiträge zurückzahlen muss. „Der Zweck eines Fitnessstudiovertrags liegt in der regelmäßigen sportlichen Betätigung“, teilten die Richter in Karlsruhe mit. Bei einer mehrwöchigen Schließung sei es unmöglich gewesen, diese Leistung zu erbringen (Az. XII ZR 64/21).