Symbolbild

Berlin (as) – Bundesweit wurde ein weitgehendes Kontaktverbot erlassen. Das ist das Ergebnis der Besprechung, der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefs der Länder,am heutigen Sonntag.

Ministerpräsidentin Malu Dreyer, gab die Ergebnisse in einer Pressekonferenz am frühen Sonntag Abend bekannt. Vor der Konferenz hatten sich Bund und Länder zu diesen Maßnahmen in einer Telefonschaltkonferenz geeinigt.

Soziale Kontakte sollen umfassend reduziert werden. Ansammlungen von mehr als zwei Personen im privaten wie im öffentlichen Bereich sind damit grundsätzlich verboten, ausgenommen davon sind Familien, sowie alle in einem Haushalt lebenden Personen. Einkäufe oder andere notwendige Erledigungen werden aber weiterhin noch erlaubt bleiben, auch Spaziergänge und Bewegungen an der frischen Luft dürfen ausgeübt werden. Diese Maßnahmen sollen zunächst für die Dauer von 2 Wochen gelten, so Dreyer.

Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur alleine, mit einer weiteren Person oder mit im eigenen Haushalt lebenden Personen gestattet. Man werde eine entsprechende Rechtsverordnung auf den Weg bringen, die Anfang der Woche in Kraft tritt. Verstöße in der Öffentlichkeit werden von Polizei und Ordnungsbehörden kontrolliert und ggf. entsprechend sanktioniert.

Zudem müssen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege geschlossen werden. Betroffen sind davon Friseure, Kosmetikstudios, Nagelstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen dennoch weiter möglich bleiben.

Man werde die weiterhin dynamische Lage in den kommenden Tagen weiter beobachten und bewerten und möglicherweise auch noch weitere Maßnahmen beschließen.