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Berlin (as) – Ab dem 1. Januar 2023 soll das Bürgergeld nun kommen, im Kabinett hat die Ministerrunde dazu einen Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) beschlossen- Das Grundeinkommen oder Grundsicherung für arbeitssuchende Menschen soll in Deutschland als Form der sozialen, staatlichen Hilfe an bedürftige Menschen gezahlt werden, und das bisherige ALG II (Harzt IV) ablösen

Höhe des Bürgergelds

Der Regelsatz wird laut dem gestrigen Kabinettsbeschluss 502 Euro für Alleinstehnede betragen. Das entspricht einer Erhöhung des bisherigen Regelsatzes um 53 Euro monatlich.
451 Euro – für eheliche oder nichteheliche Partner einer Lebensgemeinschaft
420 Euro – für Kinder im Alter von 14 bis 17 Jahren 
348 Euro – für Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahren 
318 Euro – für Kinder bis einschließlich 5 Jahren

Das Bürgergeld 2023 sieht vor, dass der Anspruch auf Bürgergeld besteht a) bei Bedürftigkeit – b)im Anschluss an Leistungen auf das Arbeitslosengeld I

Wohnung wird in ersten 2 Jahren voll bezahlt

In den ersten zwei Jahren des Bezugs von Bürgergeld sollen die Leistungsempfänger in jedem Fall in ihren Wohnungen wohnen bleiben können . Die Kosten der Unterkunft werden also in den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs nicht danach beurteilt, ob sie angemessen sind.

Vermögen bis 60.000 bleibt geschont

Erspartes (Vermögen) von bis zu 60.000 Euro wird geschont und wird nicht auf den Anspruch auf Bürgergeld angerechnet, auch dies jedoch nur in den ersten beiden Jahren des Leistungsbezugs.

Mit dieser Neuregelung will man den Menschen, die durch längere Arbeitslosigkeit oder Krankheit in Not geraten sind, keine Sorge mehr bereiten, dass sie ihre Wohnung aufgeben müssen oder auf ihr erspartes Geld zurückgreifen zu müssen.

Sanktionen fallen weg

Hartz-IV-Empfänger wurden in der Vergangenheit mit Sanktionen belegt, wenn sie sich beispielsweise nicht an Vereinbarungen mit dem Jobcenter hielten.

Eine der wichtigsten neuen Regeln im Bereich der Sanktionen ist, dass beim  Bezug des Bürgergelds eine sechsmonatige Vertrauenszeit gilt, in der eine Verringerung von Leistungen ausgeschlossen ist. Wer jedoch nicht mit dem Jobcenter zusammenarbeitet, etwa andauernd keine Termine wahrnimmt, muss auch hier mit negativen Konsequenzen rechnen.

Kein Übergangsgeld bei medizinischer Reha

Für Bezieher von Bürgergeld gibt es einen Anspruch auf Übergangsgeld gegen den Träger der gesetzlichen Rentenversicherung während der Teilnahme an Leistungen zur medizinischen Rehabilitation mehr.

Wer hat keinen Anspruch auf Bürgergeld?

Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, haben keinen Anspruch auf Bürgergeld. Diese Regelung gilt zum einen für Ausländer, die in Deutschland eine Arbeitserlaubnis haben, aber auch für Deutsche, die im Ausland wohnen. Auch EU-Ausländer, die zur Arbeitssuche nach Deutschland einreisen, erhalten kein Bürgergeld.

Asylbewerber haben Anspruch auf das Bürgergeld.

Bürgergeldrechner

Der Verein für sozials Leben e.V. stellt under diesem Link einen Bürgergeldrechner zur Verfügung