MAINZ (as) – Mit dem Beginn des neuen Jahres können sich die Abgeordneten des rheinland-pfälzischen Landtags über eine gestiegene Vergütung freuen. Die Abgeordnetenentschädigung (Diäten) erhöht sich auf rund 7.970 Euro (brutto) pro Monat, was eine Steigerung von rund 200 Euro pro Monat bzw. 2,7% entspricht im Vergleich zum Vorjahr 2023.
Zusätzlich zu den Diäten erhalten die Landtagsabgeordneten in Rheinland-Pfalz noch eine monatliche Kostenpauschale von 1.530 Euro. Diese Pauschale wird unter anderem zur Finanzierung des Abgeordnetenbüros verwendet.

Der Bund der Steuerzahler kritisierte bereits im Jahr 2021 zur doppelten Diätenerhöhung 2022 das Vorgehen der stetigen Diätenerhöhungen und schreibt hierzu auf ihrer Webseite:

“Politisches Augenmaß völlig verloren”

“Erst im September 2021 hat eine breite Mehrheit der Landtagsabgeordneten beschlossen, ab Januar 2022 ihre eigenen Diäten kräftig zu erhöhen. Nur zwei Monate später erhöhen sich die Abgeordneten erneut die Bezüge ab dem 1. Januar 2022. Die Diäten steigen auf rund 7.400 Euro, über 5 Prozent mehr als 2021.
Offiziell werden die Gehälter von Landtagsmitgliedern „Abgeordnetenentschädigung“ genannt. Für rheinland-pfälzische Abgeordnete ist die Entschädigung mit derzeit knapp 7.000 Euro im Monat bereits üppig bemessen. Dass die Diät zum 1. Januar 2022 auf 7.230 Euro steigen wird, ist bereits beschlossene Sache. So hatte es der Landtag Ende September 2021 mehrheitlich entschieden. Bis 2024 werden es sogar schrittweise bis zu 7.750 Euro, satte 11 Prozent mehr verglichen zu 2021. Die Begründung war die angebliche Orientierung am Verdienst hauptamtlicher Bürgermeister kleiner Verbandsgemeinden – obwohl der durchschnittliche Abgeordnete weder eine Verwaltung leitet noch eine umfangreiche Personal- und Finanzverantwortung trägt.” so der Steuerzahlerbund.

Hintergrund: Die Anpassung der Bezüge richtet sich seit 2017 nach dem Verdienstindex für Rheinland-Pfalz, wie er vom Statistischen Landesamt ermittelt wird. Die Diäten werden jedes Jahr an die jeweils drei Jahre zuvor eingetretene Einkommensentwicklung angepasst. Dies muss vom Landtag bestätigt werden. Für 2024 schlägt demnach die Veränderung von 2020 zu 2021 zu Buche – dies war ein Plus von 2,7 Prozent.