Ab 60min Parkdauer sind € 30 fällig

Alzey (as) – Ein Facebook-Nutzer machte seinen Ärger breit, indem er eine Zahlungsaufforderung postet, wonach er € 10.- zahlen solle, da er nicht ordnungsgemäß sein Fahrzeug über einen der Sensoren auf dem Parkplatz des Discounters LIDL am Galgenwiesenweg stellte.

Tatsächlich sind neuerdings Sensoren an den Parkplätzen angebracht, die messen wie lange ein Fahrzeug darüber steht. Fährt man weg, startet der Zähler neu. Bei Parken über 1 Stunde kostet dies laut Hinweisschilder nun € 30.- Parkt man nicht korrekt über den Sensoren, kostet dies immerhin noch € 10.-

Parksensoren auf den Parkplätzen

LIDL hat des öfteren Probleme mit fremd genutzen Parkplätzen und Parkern, gerade bei Aussegnungen am angrenzten Bestattungsinstitut sieht man des Öfteren schwarz bekleidete Menschen aussteigen und in diese Richtung laufen.
Doch ist dies die richtige Lösung?

Auf unserer Facebook-Gruppe ESCHTE ALSER KINNER gehen die Meinungen starkt auseinander.
Während einige die volle Zustimmung geben, finden gerade Mütter mit Kindern die Zeit zu knapp bemessen und werden wohl eine andere Einkaufsmöglichkeit bzw. einen anderen Markt in Betracht ziehen, sicherlich kann auch dies nicht im Sinne von LIDL sein.

 

Ab 60min Parkdauer sind € 30 fällig

Doch LIDL ist mit dieser Methode nicht alleine in Alzey, auch beim Netto Markt in der Berliner Straße bedient man sich eines solchen Parkplatzmanagements um den Fremdparkern einen Riegel vorzuschieben.

Wie verhält sich das Ganze rein rechtlich?
Mit dem Betreten bzw. Befahren des Parkplatzes geht man einen Vertrag mit Park&Control ein, da dieser quasi gepachtet wurde.
Um jedoch einen Vertrag eingehen zu können, muss man auf deren Vertragsbestandteile (AGB´s) hingewiesen werden. Würde dies jeder PKW-Fahrer, bei jeder Auf- bzw. Einfahrt tun (denn diese Regelungen können sich theoretisch täglich ändern), müsste er, wenn er wirklich ein mündiger Vertragspartner sein will, vor dem Schild anhalten, dieses lesen – und erst dann parken.
Ein Verhalten welches LIDL & Co., vielweniger die Fahrzeuge hinter einem, sicher nicht lustig fänden.

Bekommt die Gesellschaft im Falle eines Verstoßes überhaupt die Adresse heraus?
JA!
Das Unternehmen kann die Adresse beim Kraftfahrtbundesamt ermitteln, indem es eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister erbittet. Laut Straßenverkehrsgesetz ist jeder anfrageberechtigt, der einen Rechtsanspruch geltend machen, sichern, vollstrecken, befrieden oder abwehren will. Daher bekommen auch Parkplatzüberwachungsfirmen Auskunft, jedoch nur mit einem entsprechenden Nachweis, dass sie der zugehörige Eigentümer auch tatsächlich mit der Überwachung des jeweiligen Parkplatzes beauftragt hat.

Ob die AGB´s korrekt bekannt gegeben wurden ist immer wieder ein strittiges Thema und oft gewinnen hier die Kunden vor Gericht, denn meist sind die Schilder bei der Einfahrt zu klein, oder die AGB´s als solche nicht erkennbar und diese können beim vorbeifahren wohl kaum gelesen werden um diese zu akzeptieren oder abzulehnen, da man hiervon erst gar nicht erst in Kenntnis gerät.

Die Höhe der Vertragsstrafe muss sich zudem laut Bürgerlichem Gesetzbuch an der Regelung für Falschparken im öffentlichen Raum orientieren. Die Mindeststrafen für eine fehlende Parkscheibe wie für überschrittene Parkzeiten beginnen bei zehn Euro. Hinzu kommen Verfahrenskosten. Dies Kosten dürfen den doppelten Preis hier nicht übersteigen.

Sollten direkt Forderungen einer Inkasso-Firma kommen, die Fahrzeughalter erstmals über deren Parkverstoß inklusive Mahngebühren informieren, raten Juristen dringend diese zurückzuweisen. Zwar könnte ein Strafbescheid zuvor tatsächlich am Scheibenwischer geklemmt haben, dieser jedoch vom Wind weggeweht worden sein. Informiert werden muss jedoch der Halter bzw. Fahrer, nicht das Fahrzeug. Deshalb gelten Scheibenwischer auch nicht als Ort offizieller Dokumentenübermittlung, weshalb zumindest die in Rechnung gestellten Mahngebühren wegen Verzugs hinfällig wären.