Alzey (as) – Was tun, wenn ein PCR-Test positiv ausgewertet wurde, obwohl man ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des Ergebnisses hat? Diese Tage erreichte uns die Geschichte eins Mannes, welcher am Mittwoch, den 19.05.2021 einen wichtigen OP-Termin hat, weswegen 2 Tage zuvor im DRK Krankenhaus Alzey ein PCR-Test gemacht wurde. Kurz darauf erhielt der Mann per Anruf das Ergebnis mitgeteilt: Positiv und 14 Tage Quarantäne. Der für 2 Tage später geplante OP-Termin musste daraufhin verschoben werden.

Mehrere Nachtests waren negativ – Quarantäne bleibt bestehen

Der Mann hatte lediglich wenige Tage zuvor noch Kontakt mit seiner Tochter, diese, als auch der Mann und dessen Frau machten je einen Schnelltest, welche allesamt negativ ausfielen. Da beide Elternteile keinen großen Kontakt zur Außenwelt hatten, eben aufgrund der anstehenden OP, konnte das Ergebnis nicht nachvollzogen werden, weswegen ein weiterer PCR-Test beim Hausarzt gemacht wurde (ein bzw. zwei Tage nach dem positiven Ergebnis), diese waren beide NEGATIV.
Man kontaktierte daraufhin erneut das Gesundheitsamt, man erhielt jedoch die Nachricht, dass beide Elternteile weiterhin in Quarantäne bleiben müssen – trotz der mehrfachen Negativbescheinigungen. Das Gesundheitsamt gab die Auskunft, dass keine weitere PCR-Tests notwendig wären, da diese keine Auswirkung auf die Quarantäne hätten.
Erst ein negativer PCR-Befund, welcher 2 Wochen nach der Quarantäne der Hausarzt durchführen kann, würde die Quarantäne aufheben, wurde dem Ehepaar mitgeteilt.

Fragen an das Gesundheitsamt Alzey-Worms

Die Alzeyer-Zeitung fragte beim Gesundheitsamt an, auf welcher Grundlage lediglich der erste positive PCR-Test für eine solch´ massive Einschränkung in die Freiheitsrechte genutzt wird.

Das Gesundheitsamt des Landkreis Alzey-Worms antwortete uns hierzu: “Die Absonderungspflicht ist landeseinheitlich geregelt. Das Gesundheitsamt stützt sein
Handeln dabei auf die Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus
SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 14. Mai 2021. Gemäß § 2 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 endet die Absonderung bei positiv getestete asymptomatische Personen, bei denen die Testung mittels eines PCR-Tests erfolgt ist, frühestens nach Ablauf von 14 Tagen nach der Vornahme des PCR-Tests, mit dem der Krankheitserreger erstmals nachgewiesen
wurde.”

Individuelle Fälle können nicht berücksichtigt werden

Auf die Frage, warum ein solches (evtl. falsches) Ergebnis nicht durch andere negative Tests aufgehoben werden kann, teilte die Kreisverwaltung mit, dass nur der befundende Laborarzt den Test für ungültig erklären kann. Ein bestehender positiver Befund könne durch einen zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführten Test nicht aufgehoben werden.
Es gibt hier aktuell auch keine Alternativen oder Angebote (wie z.B. einen Bluttest), um für mehr Sicherheit oder Klarheit, bei solch´strittigen Fällen, mit einer doch massiven Auswirkung, nämlich dem Entzug der Freiheitsrechte, zu sorgen.
“Der Gesetzgeber sieht hier keine Ausnahmen vor” schreibt uns hierzu die Pressestelle.

In der Begründung der Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV2 Infektion heißt es konkret: “Eine individuelle Anordnung der Absonderung ist angesichts der nach wie vor hohen Fall- und Verdachtszahlen derzeit nicht leistbar und wird auch den Erfordernissen eines schnellstmöglichen Infektionsschutzes nicht gerecht.”

Auf Anfrage dieser Zeitung, wieviel strittige Fälle dem Gesundheitsamt bekannt sind, bei denen man positive PCR-Tests mit negativen Tests widerlegte und dennoch eine Absonderung ausgesprochen wurde, antworte man: “Nach Ansicht des Gesundheitsamtes gibt es keine strittigen Fälle. Sobald uns ein positiver Befund eines Laborarztes vorliegt, ist das weitere Vorgehen durch die Absonderungsverordnung vorgegeben.”

Weitere Fälle bekannt

Tatsächlich erreichte unsere Redaktion am 03. April diesen Jahres ein ähnlich gelagerter Fall. Einer 38-jährige schwangeren Frau wurde am Gründonnerstag diesen Jahres, zwecks Aufnahme zur Entbindung ihrer Zwillinge, ein PCR-Abstrich genommen. Am darauffolgenden Freitag erhielt die werdende Mutter das Ergebnis: Positiv und damit einhergehend 14 Tage Quarantäne. Auch der Mann musste als Kontaktperson in Quarantäne, trotz negativem PCR-Ergebnis. Am darauffolgenden Dienstag war dann die Entbindung, der Mann (der nachts neben seiner Frau im Bett schläft), durfte seine Frau zwar ins Krankenhaus fahren, es soll hier jedoch zur Auflage gemacht worden sein, dass die Frau hinten zu sitzen habe und beide eine Maske während der Fahrt tragen müssen.
Bei der Geburt selbst durfte der Mann aufgrund der Ergebnisse nicht wie vorgesehen dabei sein, erst 4 Tage später, am folgenden Samstag, konnte der stolze Vater erstmals seine 2 gesunden Kinder in die Arme nehmen.
4 Wochen später lies die Mutter im Nachgang auch einen Antikörpertest machen, es seien keine Antikörper vorhanden, die Frau gilt heute als “Genesene”.

Es bleibt also die Frage offen, warum nach so langer Zeit der Pandemie und ständig fallenden Verdachts- und Infektionszahlen, es noch immer keine individuelle Fallentscheidung gibt. Wir haben beim Gesundheitsministerium nachgefragt, ob denn zeitnah eine Änderung geplant sei, eine Antwort bleibt hier noch aus.

Selbst bei einer angenommenen Spezifität von 99,9% der PCR-Tests, wären es noch immer 10 von 100.000 Menschen, denen man ungerechtfertigterweise ihre Freiheitsrechte entziehen würde, ohne einer aktuellen Möglichkeit der Gegenwehr.