A61/A63 – Rheinhessen (ots) – Im Rahmen der Verkehrsüberwachung stellten Beamte der Polizeiautobahnstation Gau-Bickelheim am Vormittag des 15.2.2022 gleich mehrere Verkehrsverstöße fest. Gegen 6:30 Uhr fiel auf der A 61 bei Armsheim ein LKW-Fahrer auf, der zum Vorausfahrenden den erforderlichen Sicherheitsabstand von 50 Metern nicht eingehalten hatte. Um 8:30 Uhr kontrollierten die Beamten auf der A 61 bei Worms einen LKW-Fahrer, der während der Fahrt sein Smartphone nutzte. Er zeigte sich uneinsichtig und erklärte, er habe das Handy lediglich zur Navigation benutzt. Weil ein PKW-Fahrer mit seinem Smartphone hantierte und zusätzlich noch eine seit April 2021 abgelaufene TÜV-Plakette hatte, kontrollierte eine Streife den Fahrer an der A 61 bei Gau-Bickelheim. Bei Albig fiel gegen 9:50 Uhr der Streife ein LKW-Fahrer auf der A 61 auf, der den Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden nicht einhielt und zudem noch auf sein Smartphone blickte und darauf herumtippte. Auf der A 63 überprüften die Beamten bei Göllheim einen PKW-Fahrer, der ebenfalls während der Fahrt mit dem Smartphone telefonierte.
In allen Fällen wurden die Ertappten über die Gefahren zu geringen Abstandes und beim Telefonieren während der Fahrt aufgeklärt. Sie müssen mit entsprechenden Bußgeldern rechnen.