Symbolbild - Marihuana / Bild von Pfüderi auf Pixabay

Alzey (as) – Über 60kg Drogen wurden bei einem 53-jährigem Alzeyer Gastronomen im Zuge einer Razzia vor rund 2 Wochen sichergestellt (die Alzeyer Zeitung berichtete).
Nun stellte sich heraus – der Gastronom war “einschlägig” vorbestraft und Jugendtrainer beim RWO Alzey.
Wir haben nachgefragt.

“Einschlägig vorbestraft” – Drogen im Wert von rund 500.000 € ?

“Der Beschuldigte ist bereits vorbestraft, zum Teil auch einschlägig.” schreibt Alexander Fassel, Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Mainz auf Anfrage dieser Zeitung.
Über den Warenwert der beschlagnahmten Drogen könne man zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine Aussage treffen: “Eine tragfähige Beurteilung des Warenwertes der sichergestellten Betäubungsmittel (Marihuana und Amphetamin) ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich; dies gilt insbesondere mit Blick auf den Umstand, dass eine qualitative Bestimmung des Wirkstoffgehaltes noch aussteht.”

Geht man jedoch von einem Straßenpreis von 10 € / Gramm Marihuana aus (Quelle: stastita.de), so ergibt sich hier ein Warenwert von rund 600.000 € – / der Marktpreis von Amphetamin schwankt entsprechend von 3,5 € bis 25 € / je nach Droge.
Der Marktwert dürfte sich also in jedem Fall in einem hohen sechsstelligen Bereich befinden.

Keine Vorabkontrolle durch RWO Vorstand bei Jugendtrainer

Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem vorbestraften Inhaftierten in Untersuchungshaft um einen seit Sommer vergangenen Jahres tätigen Jugendtrainer der Fußball Abteilung des RWO Alzey e.V.
Auf Nachfrage bei der Vorstandschaft, ob man bei der Einstellung, gerade in Bezug auf Jugendarbeit, denn ein erweitertes Führungszeugnis des vorbestraften Trainers anforderte, antwortete uns Vereinsvorsitzender Steffen Jung: “Nach Rücksprache mit dem zuständigen Jugendleiter wurde … kein erweitertes Führungszeugnis angefordert.”
Ein Umstand der Fragen aufwirft, hatte der Trainer selbst doch nie einen Hehl aus seiner Vergangenheit und Vorstrafe gemacht.

Drogenhandel oder sonstige Aktivitäten seien innerhalb des Vereins jedoch seitens des Trainers nie ein Thema gewesen so Jung: “Entsprechende Aktivitäten waren, auch nach Rücksprache mit der Jugendleitung, weder dieser, noch dem Vorstand und sämtlichen Verantwortlichen nicht bekannt. Es gab auch gegenüber der Spieler und Eltern keine entsprechenden Auffälligkeiten. “

Auf der Webseite des Vereins wird der Trainer noch immer als Ansprechpartner geführt. (Stand: 26.04.2023 – 10:55 Uhr) – dieser dürfte aktuell jedoch eher schwierig für Spieler-Anfragen zu erreichen sein.

“Die angesprochene Meldung stammt bereits vom 16.07.2022”, so Jung “Aufgrund des Ermittlungsverfahrens wird … nicht mehr gelistet und fungiert auch nicht mehr als Ansprechpartner. Unsere Jugendleitung hat diesbezüglich auch bereits alle Spieler unterrichtet und sorgt für eine andere Betreuung. Sofern sich die Vorwürfe bestätigen und/oder es zu einer Verurteilung kommt, wird … auch künftig keinerlei Funktion mehr innerhalb des Vereins übernehmen.” so der Vereinsvorsitzende

Sportjugend sieht Nachholbedarf

Katrin Siemon, Abteilungsleiterin der Sportjugend Rheinhessen e.V. erklärt im Gespräch mit der Alzeyer-Zeitung: “Es gibt keine Abkommen mit Verbänden oder Vereinen, die dazu verpflichtet werden, nach §72a SGB VIII entsprechend ein Führungszeugnis einzuholen.”
(Hintergrund: § 72a SGB VIII regelt den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen, dieser umfasst jedoch lediglich die Träger öffentlicher Jugendhilfe)

“Es wird den Vereinen jedoch unsererseits dringend empfohlen, gerade dann, wenn beispielsweise Trainer/Betreuer bei Veranstaltungen mit Übernachtungen dabei sind, oder öfters Einzeltraining anbieten, sich vorab ein Einblick in ein erweitertes Führungszeugnis zu verschaffen” erklärt Siemon.

“Verpflichtend wird es nur, wenn der Verein der Rahmenvereinbarung beigetreten ist. Die Rahmenvereinbarung wird mit dem Kreis oder dem Land abgeschlossen.” erklärt die Abteilungsleiterin der Sportjungend Rheinhessen.
Pressesprecherin Simone Stier der Kreisverwaltung Alzey-Worms erklärte auf unsere Anfrage, dass seitens des Kreises bisher noch keine Rahmenverträge abgeschlossen wurden.

Keine Förderung mehr ohne Rahmenvereinbarung

Ab 2023 gilt seitens der Sportjugend: “Wenn ein Verein keinen Nachweis einer Rahmenvereinbarung vorlegen kann, so erhält dieser auch keine Förderung mehr vom Sportbund und der Sportjugend.” erklärt Siemon.
So wären Zuschussmöglichkeiten wie z.B. 1000 € im Zuge eines Jugendbooster-Projekts nicht mehr möglich.

Nach unserer Presseanfrage will sich die Sportjugend nun aber auch vermehrt der Drogenprävention zuwenden “tatsächlich hatte man hier primär die Prävention von Sexual- und Gewaltdelikten im Kopf”, so Siemon “das Thema Drogenprävention werde ich bei der nächsten Sitzung in jedem Fall thematisieren”

Anm d. Red.: In einer vorigen Version hieß es: “Wie sich herausstellte, handelt es sich bei dem vorbestraften Inhaftierten in Untersuchungshaft um einen seit Sommer vergangenen Jahres angestellten Jugendtrainer der Fußball Abteilung des RWO Alzey e.V.”
Wir haben angestellt in tätig umformuliert, da in der Vorversion der Eindruck erweckt werden könnte, der Trainer wäre Zahlungspflicht beim Verein angestellt gewesen.