ALZEY-WORMS (as)- Bereits jetzt erreicht die Kreisverwaltung eine Vielzahl von Fragen, ob und unter welchen Umständen Kindern eine Kita im Landkreis besuchen können.
Das Jugendamt Alzey-Worms teilt mit, dass geflüchtete Kinder aus der Ukraine nach den geltenden gesetzlichen Regelungen in den Kindertagesstätten im Landkreis, in denen ausreichend Personal vorhanden ist und die noch freie Plätze haben, aufgenommen werden können. Darüber hinaus ist es möglich, dass in Kooperation mit der Fachberatung des Jugendamtes Kindertagesstätten, die über ausreichend Personal verfügen und sich dazu in der Lage sehen, geflüchtete Kinder auch über die in der Betriebserlaubnis festgelegte Obergrenze an Plätzen hinaus betreuen können. „Dieses Angebot ist freiwillig und muss mit Leitung, Team und Träger gut abgestimmt sein“, betont die Leiterin des Kreisjugendamtes Alzey-Worms, Frederike Fleischer.
Ab dem Zeitpunkt der Zuweisung zu einer Gemeinde haben Kinder ihren „gewöhnlichen Aufenthalt“ in Rheinland-Pfalz und sind damit berechtigt, eine Kita zu besuchen. Viele ukrainische Flüchtlinge wohnen derzeit bereits bei Familienangehörigen oder Bekannten, ohne sich in Erstaufnahmeeinrichtungen zu melden, da sie sich bis zu 90 Tage visumfrei in Deutschland aufhalten dürfen. Auch diese Kinder können bei den örtlichen Kitas angemeldet werden.
Wenn Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält der Träger die Möglichkeit zur Betreuung der Kinder in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt auch so genannte Nichtfachkräfte einzustellen.
Ein besonders wichtiger Baustein für eine gelingende Integration der Kinder und ihrer Familien ist die Möglichkeit, sich verständigen zu können. Daher sollen zusätzlich vorzugsweise Personen mit ukrainischen Sprachkenntnissen aktiviert und eingesetzt werden. Mit dieser Maßnahme können Integration und Sprachförderung gleichzeitig ermöglicht werden. Auch der Einsatz von Ehrenamtlichen mit ukrainischen Sprachkenntnissen ist denkbar.
Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms