ALZEY-WORMS (as)– Die Mitarbeitenden der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Alzey-Worms haben alle Hände voll zu tun. Die erste Frist zum Umtausch des „alten“ Führerscheins in das fälschungssichere Scheckkarten-Format läuft bereits am 19. Januar ab. Sie gilt für alle Geburtsjahrgänge von 1953 bis 1958, deren aktuelles Papier-Dokument vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde.

Wann bin ich dran? / Termine rechtzeitig vereinbaren

Für Kartenführerscheine gelten andere Umtauschfristen (siehe Auflistung am Ende des Textes). Wichtig ist es, den Termin zum Führerschein-Umtausch rechtzeitig zu vereinbaren. Denn die Zeitfenster sind aufgrund der notwendigen Corona-Beschränkungen und krankheitsbedingten Ausfällen von Mitarbeitenden über Wochen hinweg ausgebucht. Mit Wartezeiten bis zu zehn Wochen muss derzeit leider gerechnet werden. Da aktuell aber viele Ämter wegen der Corona-Pandemie überlastet sind, soll nach einem Beschluss der Verkehrsministerkonferenz vom Dezember für die betroffenen Jahrgänge noch eine Kulanzfrist bis Mitte des Jahres gelten. 

Der Umtausch der Führerscheine wird stufenweise umgesetzt. Dabei gilt die Umtauschpflicht für Fahrende aller Fahrzeugklassen, die noch die alten Führerscheine – den rosa bzw. grauen „Lappen“ – besitzen. Im Landkreis Alzey-Worms betrifft dies zunächst 8.164 Führerscheine. Bis zum 19. Januar 2033 müssen alle alten Dokumente umgetauscht sein. Voraussichtlich sind dies rund 121.000 Führerscheine. Ja nach Zu- oder Wegzug bzw. durch Todesfälle ändern sich die Zahlen.

Das Nebeneinander unterschiedlicher nationaler Regelungen und der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in der EU wird dann beendet sein. Künftig sind alle neuen Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt davon unangetastet. „Das Team der Führerscheinstelle arbeitet mit Hochdruck daran, die anfallenden Aufgaben abzuarbeiten. BürgerInnen, die sehr kurzfristig einen Umtauschtermin buchen, können Stand heute voraussichtlich jedoch nicht bis zum genannten Stichtag bedient werden“, berichtet Sebastian Schröder, Mitarbeiter der Führerscheinstelle. Zum Umtausch des Führerscheins können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Alzey-Worms einen Termin online unter fuehrerscheinstelle@alzey-worms.de oder telefonisch unter (06731) 408-6666 vereinbaren. Um die Situation zu entspannen und möglichst viele Führerscheine zeitnah umtauschen zu können, hat die Führerscheinstelle bereits Aktionstage organisiert. Angesichts der aktuell langen Wartezeiten prüft die Behörde weitere Optimierungsmöglichkeiten.

Was muss man zum Umtausch mitbringen?

Zum Führerscheinumtausch sind folgende Dokumente vorzulegen: ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto, der aktuelle Führerschein, eine Gebühr von rund 30 Euro. Wurde der alte Papierführerschein nicht von der Behörde des aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift der ursprünglich ausstellenden Behörde erforderlich. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder auch online bei der ausstellenden Behörde beantragen und an die aktuelle Führerscheinstelle schicken.

Wie lange dauert es, bis der neue Führerschein da ist? 

Der Führerschein kann nach Antragstellung in der Regel innerhalb von zwei bis drei Wochen zugeschickt werden. Was passiert, wenn man mit dem alten Führerschein weiterfährt? Wer vergisst, seinen Führerschein rechtzeitig umzutauschen, muss mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro rechnen. Auch im Ausland kann mit Konsequenzen gerechnet werden, wenn der Führerschein veraltet ist. Zu beachten ist jedoch, dass das Überschreiten des Ablaufdatums nicht bedeutet, dass der Fahrende seine Fahrerlaubnis verliert. Vielmehr verliert das Dokument seine Gültigkeit. Darf der alte Führerschein als Erinnerungsstück behalten werden? Auf Wunsch kann der alte Führerschein behalten werden, wenn die Fahrerlaubnisbehörde diesen zuvor ungültig gemacht worden hat.

Die Umtauschfristen: 

(Beim Papierführerschein ist das Geburtsjahr maßgeblich):

Geburtsjahr 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022. Geburtsjahr 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023. Geburtsjahr 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024. Geburtsjahr 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025. Geburtsjahr vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033.

(Bei den Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsdatum maßgeblich)

 Ausstellungsjahr 1999 bis 2001: Umtausch bis 19. Januar 2026. Ausstellungsjahr 2002 bis 2004: Umtausch bis 19. Januar 2027. Ausstellungsjahr 2005 bis 2007: Umtausch bis 19. Januar 2028. Ausstellungsjahr 2008: Umtausch bis 19. Januar 2029. Ausstellungsjahr 2009: Umtausch bis 19. Januar 2030. Ausstellungsjahr 2010: Umtausch bis19. Januar 2031. Ausstellungsjahr 2011: Umtausch bis 19. Januar 2032. Ausstellungsjahr 2012 bis 18.Januar 2013: Umtausch bis 19. Januar 2033

Quelle: Kreisverwaltung Alzey-Worms