Alzey (as) – Das Landesuntersuchungsamt RLP meldet heute, Stand 11:10 Uhr 9 Fälle im Landkreis Alzey-Worms, Inzidenz: 33,2.
Damit läge am morgigen Montag die Inzidenz den fünften Werktag hintereinander unter 50, welches weitere Lockerungen ab Mittwoch möglich machen würde.
(Maßgebend sind jedoch die offiziellen Zahlen des RKI, welche heute Nacht veröffentlicht werden. Diese weichen jedoch meist nur geringfügig von denen des Landesuntersuchungsamtes ab).

Was gilt in Kommunen, in denen die 7-Tage-Inzidenz unter 50 liegt?

In Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von 50 an fünf aufeinander folgenden Werktagen gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie in Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100, allerdings mit den folgenden Lockerungen:

*Ab dem übernächsten Tag ist im Amateur- und Freizeitsport die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen, wobei geimpfte und genesene Personen nicht mitgezählt werden, zuzüglich einer Trainerin oder eines Trainers zulässig. Im Übrigen gelten die Regelungen für Kommunen mit einer 7-Tage-Inzidenz unter 100.

*Ab dem übernächsten Tag ist der Probenbetrieb der Breiten- und Laienkultur in kleinen Gruppen bis maximal zehn sowie einer leitenden Person im Freien zulässig; hierbei gilt während des gesamten Probenbetriebs das Abstandsgebot.

*Ab dem übernächsten Tag sind gastronomische Einrichtungen auch in Innenbereich geöffnet. Es gelten die Regelungen für die Gastronomie.

*Ab dem übernächsten Tag ist der Betrieb öffentlicher und gewerblicher Kultureinrichtungen im Innen- und Außenbereich mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern zulässig.
Ab dem übernächsten Tag dürfen Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen öffnen. Es gelten das Abstandsgebot, die verschärfte Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, eine Vorausbuchungspflicht zur Steuerung des Zutritts und die Testpflicht.

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