Alzey (as) – Das Landesuntersuchungsamt (LUA) weist heute eine Inzidenz von 75,6 für den Landkreis Alzey-Worms aus. Da die Inzidenz die Grundlage für den morgigen RKI-Wert bildet, kann davon ausgegangen werden, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Alzey-Worms am Samstag an fünf Werktagen in Folge einen Wert von unter 100 aufweisen wird. Dann greift am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse nicht mehr. So können voraussichtlich ab Montag, 17. Mai, weitere Lockerungen nach dem Perspektivplan Rheinland-Pfalz umgesetzt werden.

Darüber hinaus gilt die Landesregelung

 

Folgendes würde sich unter anderem ändern:

Öffnung des gesamten Einzelhandels. Kunden benötigen für den Einkauf keinen Test. Es gelten die gleichen Bedingungen wie aktuell in Lebensmittelgeschäften.

Die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen entfallen. Eine Ausgangssperre besteht dann nicht mehr.

Zwei Haushalte mit maximal fünf Personen können sich treffen. Kinder beider Haushalte bis maximal 14 Jahren zählen nicht mit.

Dienstleistungen im Bereich der Körperpflege wie beispielsweise in Nagelstudios, Kosmetiksalons, Massagesalons, und ähnlichen Einrichtungen sind zulässig. Es gilt das Abstandsgebot, Maskenpflicht (medizinische Maske) und die Pflicht zur Kontakterfassung. Kann wegen der Art der Dienstleistung keine Maske getragen werden, muss ein tagesaktueller negativer Test vorgelegt werden. Alternativ ist auch ein Impfnachweis oder ein Genesenen-Nachweis vorzulegen

Kontaktarmer Urlaub ist möglich. Erlaubt sind Übernachtungen in Ferienwohnungen, aber auch Urlaub auf Campingplätzen in Wohnwagen mit eigenen sanitären Anlagen sowie Übernachtungen in Hotels, wenn etwa Frühstück auf dem Zimmer und ein eigenes Bad angeboten wird. Für den Aufenthalt in Hotels ist eine Testung bei Anreise und danach alle 48 Stunden notwendig. Gemeinschaftseinrichtungen sind geschlossen. Ein Hygienekonzept muss umgesetzt werden, mit Maskenpflicht und Abstandsgebot. Es gilt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.

Gastronomische Einrichtungen können im Außenbereich öffnen. Voraussetzungen sind unter anderem die Pflicht zu Buchung im Voraus, Testpflicht, Maskenpflicht (nicht am Platz), Kontaktdatenerfassung und ein fester Sitzplatz sowie die Einhaltung des Abstandsgebotes.

Gute Nachrichten auch für Sportler: Alle Sportarten, bei denen Abstand gehalten werden kann, sollen wieder möglich sein, auch Mannschaftssportarten. Auch Hallensport kann begrenzt wieder stattfinden – mit einer Person auf 40 Quadratmetern. Bei Kindern gilt: maximal 20 Jungen und Mädchen dürfen Sport auch ohne Abstand machen.

Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Duschen, Umkleiden ist nicht zulässig. Fitnessstudios müssen ein Hygienekonzept vorhalten. Bei Sport in Innenräumen gilt die Testpflicht und ein Abstandsgebot von drei Metern. Kontaktdaten müssen erfasst werden. Außerhalb der sportlichen Betätigung gilt die Maskenpflicht.

Im kulturellen Bereich sind Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und ähnliche Einrichtungen geöffnet mit Termin.

Für Landrat Heiko Sippel ist mit dem Lösen der „Notbremse“ eine wichtige Hürde im Kampf gegen die Pandemie genommen. „Es ist der gemeinsame Erfolg von allen, die sich an die Regeln halten und sich aktiv an so vielen Stellen für den Schutz unserer Gesundheit einsetzen“, so der Kreischef. Das Virus sei aber noch keinesfalls besiegt. „Gerade jetzt gilt es, den Erfolg nicht aufs Spiel zu setzen. Ich appelliere daher weiter an die Bevölkerung in unserem Landkreis, weiter mit Achtsamkeit, Rücksicht und Geduld gegen die Wiederausbreitung zu stemmen. Dann werden wir in absehbarer Zeit zum erhofften Ziel kommen.“