Gau-Bickelheim (ots) – Am 07.08.2020 kam es gegen 13:03 Uhr auf der BAB 61 in Richtung Koblenz, auf Höhe der Anschlussstelle Worms zu einem Verkehrsunfall, bei welchem auch ein im Fahrzeug mitfahrendes Kind leicht verletzt wurde. Bei Verkehrsunfällen zählt oftmals jede Sekunde! Es ist daher wichtig, dass Rettungsdienste, Feuerwehr, Polizei oder auch Abschleppdienste die Unfallstelle über die Rettungsgasse schnell und störungsfrei erreichen können.

Wer keine Rettungsgasse bildet, riskiert 200 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg sowie ein Monat Fahrverbot. Deutlich härter werden Fahrer bestraft, die durch die Rettungsgasse fahren oder sich an Einsatzfahrzeuge dranhängen, in diesen Fällen drohen mindestens 240 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Bildung von Rettungsgassen meist erst dann beginnt, wenn Einsatzkräfte mit Blaulicht und Martinshorn angefahren kommen. Dabei ist es wichtig, Rettungsgassen sofort bei Stauung oder stockendem Verkehr zu bilden und diese auch so lange aufrecht zu erhalten, bis sich der Stau auflöst.

Bei diesem Verkehrsunfall hat die Bildung der Rettungsgasse allerdings äußerst gut und sehr vorbildlich funktioniert. Die Einsatzkräfte konnten die Rettungsgasse ohne Verzögerung passieren und somit an der Unfallörtlichkeit schnell Hilfe leisten!

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