Worms (pm) – Die so genannten „Montagsspaziergänge“ finden aktuell in Worms wie in vielen anderen Teilen Deutschlands statt. Oft stoßen sie auf Unverständnis, auch der Wunsch nach einem Verbot der Treffen ist weitverbreitet. Rechtlich sind ein Verbot wie eine Auflösung aber nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Gänzlich verhindern können die Stadt und die Polizei diese Treffen in Worms also nicht. Deren gemeinsame Strategie es ist, die Montagsspaziergänge nach den Corona-Schutzmaßnahmen zu kontrollieren und deeskalierend zu wirken.
„Die gesamtgesellschaftliche Debatte über die Corona-Schutzmaßnahmen ist längst auch in Worms angekommen. Unsere Haltung als Stadt ist eindeutig, wir verurteilen jegliche Missachtung der Schutzmaßnahmen, appellieren zum Schutz unserer Bevölkerung, sich an sie zu halten und fordern alle Bürgerinnen und Bürger dazu auf, sich vor dem Corona-Virus zu schützen und sich impfen zu lassen“, betont Bürgermeisterin Stephanie Lohr, die mit ihrem städtischen Bereich „Sicherheit und Ordnung“ die Montagsspaziergänge im Blick hat. „Wir müssen bedauerlicherweise aber feststellen, dass wir nicht alle an einem Strang ziehen und es unterschiedliche Auffassungen über den Umgang mit der Pandemie in unserer Stadt und im ganzen Land gibt. Klar ist aber auch, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger für die Gesundheit unserer Bevölkerung an die Regeln halten müssen. Deshalb beobachten wir mit unseren Ordnungskräften und der Polizei Worms die Montagsspaziergänge, schreiten bei Regelverstößen ein und ahnden sie“, macht Lohr deutlich.
Verbieten kann die Stadt die Montagsspaziergänge in Worms aber nicht, da ein Verbot wie auch eine Auflösung an hohe rechtliche Hürden geknüpft sind. Dies stellt das Land Rheinland-Pfalz in einem Schreiben des Innenministeriums rechtlich klar. „Da die Auflösung der Montagsspaziergänge vor einer hohen rechtlichen Hürde steht, konzentrieren wir uns vor allem auf die Einhaltung der Corona-Bestimmungen. Wir müssen da aber feststellen, dass es vermehrt Teilnehmer gibt, die sich durch ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreien können. Dies mag auf viel Unverständnis stoßen, aber ordnungsrechtlich haben wir dann keine Handhabe“, erläutert Angelika Zezyk, Leiterin des städtischen Bereichs „Sicherheit und Ordnung“, der die Verlängerung der Allgemeinverfügung zum Tragen einer Maske bei Versammlungen, Ansammlungen und Aufzügen jeglicher Art aktuell vorbereitet.
„Wir sind jeden Montag da, kontrollieren die Corona-Bestimmungen, beobachten das Gefahrenpotenzial und ahnden Verstöße“, versichert auch Frank-Dieter Schuster von der Polizei Worms. Solange die so genannten Montagsspaziergänge aber störungsfrei bleiben, ist der Stadt und der Polizei daran gelegen die Lage ruhig zu halten und durch Verbote oder Auflösungen die gesellschaftliche Debatte über die Corona-Maßnahmen nicht weiter anzuheizen. Auch am nächsten Montag werden sie darauf Acht geben, dass die Spaziergänge friedlich verlaufen und der Gesundheitsschutz gewährleistet ist.