Mainz (pm) – Der Ministerrat hat in seiner heutigen Sitzung eine neue Verordnung beschlossen, die die Absonderung von mit dem Coronavirus Infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Haushaltsangehörigen und Kontaktpersonen regelt. Sie soll am 9. Dezember 2020 in Kraft und mit Ablauf des 15. Januar 2021 außer Kraft treten.