Pfandfreie Getränkedose aus Dänemark - ausgegeben in einem Alzeyer Schnellimbiss

Alzey (as) – Zum Döner noch eine Dose Cola? Ach nein, da wäre ja dann das lästige zurück bringen der Einwegdose. Doch nicht überall scheint dieses Problem in Alzey zu bestehen.
In einigen Imbissen scheint das Dosenpfand noch gar nicht angekommen. Hier werden Einwegdosen ohne entsprechende Pfandabgabe ausgegeben.
Doch ist dies legal?
Ganz klar: NEIN!
Wer in Deutschland eine Dose Limonade, Cola o.ö. kauft, muss Pfand bezahlen. Das ist seit 2006 so geregelt. Seit 1. Januar 2019 wurde dies in § 31 des Verpackungsgesetzes (VerpackG) auch verankert (zuvor §9 VerpackV). Darin heißt es in Abs1 Satz2: “Das Pfand ist von jedem … Vertreiber auf allen Handelsstufen bis zur Abgabe an den Endverbraucher zu erheben.”

“Wir können selbst aussuchen ob mit oder ohne Pfand”

Die Alzeyer-Zeitung hat den Selbsttest gemacht und einige Alzeyer Imbissbetreiber aufgesucht. Nachdem wir in einigen Imbissen kein Pfand auf Dosen zahlen mussten, fragten wir nach. Viele der Imbissbetreiber gaben vor, gar nichts von der Pfandpflicht zu wissen und setzen offenbar auch darauf, dass sie bisher noch nie diesbezüglich kontrolliert oder “erwischt” wurden, was nach 13 Jahren Gesetzesgültigkeit doch verwunderlich erscheint.
So werden oft Dosen aus Polen oder Dänemark verkauft.

Ein Alzeyer Dönerbudenbesitzer antwortete auf die Frage, wieso diese Dose denn pfandfrei sei und ob das erlaubt wäre damit, dass man selbst entscheiden könne, ob man die Dosen mit Pfand oder ohne einkauft. Pfandfreie Dosen seien zudem bereits im Einkauf billiger, daher hat man sich für diese entschieden. Ein etwas eigenes Rechtsverständnis, welches sich monetär jedoch zu lohnen scheint.

Das Umweltministerium bestätigte dieser Zeitung gegenüber nochmals, dass die Pfandpflicht eben auch für solche Dosen gälte. Der Verkauf in der jetzigen Form stelle in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit dar.

Seit Jahren keine Kontrollen

Das Ordnungsamt Alzey habe hierzu noch keine Anzeigen erhalten, ebensowenig die Kreisverwaltung Alzey, deren unteren Abfallbehörde die Kontrolle obliegt – dies teilten uns die jeweiligen Stellen auf Anfragen mit. Gezielte Kontrollen gab es dahingehend auch keine, man würde jedoch jeder Meldung nachgehen, sobald eine vorliegt.

“Eine diesbezügliche Anzeige habe es seit 2016 nicht mehr gegeben” so die Pressesprecherin der Kreisverwaltung Alzey, Frau Simone Stier.

Steffen Ferdinand vom Fachbereich Bürgerdienste der Stadt Alzey antwortete uns: “Sofern im Rahmen der allgemeinen Streifen- und Kontrolltätigkeit durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadtverwaltung Alzey Hinweise bekannt werden, dass Verkaufsstellen gegen die Verpflichtungen nach dem Verpackungsmittelgesetz verstoßen, werden diese zur weiteren Bearbeitung an die zuständige Kreisverwaltung weitergegeben. Darüber hinaus besteht selbstverständlich für jeden Bürger die Möglichkeit etwaige Verstöße auch unmittelbar bei der zuständigen Kreisverwaltung zur Anzeige zu bringen.”