Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer (3.v.l.) überreichte den Förderbescheid an Landrat Heiko Sippel (4.v.l.). Mit dabei waren (v.l.) MdL Heiner Illing, Ute Klenk-Kaufmann (1. Beigeordnete VG Alzey-Land), MdL Kathrin Anklam-Trapp, Markus Conrad (VG-Bürgermeister Wörrstadt) und Walter Wagner (VG-Bürgermeister Wonnegau). Foto: Kreisverwaltung Alzey-Worms

Der Ausbau von schnellem Internet schreitet in Rheinland-Pfalz immer weiter voran. Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer hat dem Landkreis Alzey-Worms heute Mittel in vorläufiger Höhe von 2.986.042 Euro für den Ausbau von Gigabitanschlüssen in unterversorgten Gewerbegebieten zugesagt. Im Zuge des Projektes sollen Bandbreiten von einem Gigabit pro Sekunde symmetrisch entstehen. Mit den jetzt bewilligten knapp drei Millionen Euro kann nunmehr die Ausschreibung gestartet werden.

„Das Glasfaser-Projekt im Landkreis Alzey-Worms ist vor allem mit Blick auf die Breitbandanbindung von Gewerben von außerordentlicher Bedeutung für das Land. Darüber hinaus ist es eines von aktuell zehn Projekten, die sich ausschließlich der Versorgung von Gewerbeadressen in Gewerbegebieten widmen“, sagte Digitalisierungsminister Alexander Schweitzer.

„Wir freuen uns, dass wir nach Beendigung des weißen Flecken-Programms nahtlos die Versorgung der förderfähigen unterversorgten Gewerbe- und Industriegebiete anpacken können. Ein wichtiger Schritt für die Unternehmen, um der schnell fortschreitenden Digitalisierung Rechnung zu tragen“, betont Landrat Heiko Sippel. Bereits im letzten Jahr konnten die Förderbescheide des Bundes für die Verbandsgemeinden Wörrstadt, Monsheim, Alzey-Land, Wonnegau und die Stadt Alzey erteilt werden. Die Gesamtkosten beliefen sich auf insgesamt7.800.107 Euro – der Bund hat hier eine Förderung von 4.034.054 Euro in Aussicht gestellt.

Die Maßnahme umfasst die Anbindung von unterversorgten Gewerbeadressen im Landkreis mit Glasfaserkabel bis zur Gebäudeinnenwand (FTTB). Nach Ende der Maßnahme sollen voraussichtlich 315 Gewerbeadressen zuverlässig mit Bandbreiten mit mindestens einem Gigabit pro Sekunde symmetrisch versorgt werden. Der konkrete Projektumfang nebst damit einhergehenden Tiefbauleistungen, neu zu schaffenden Glasfaserkabelkilometern und neu zu verlegenden Leerrohrinfrastrukturen werden im Rahmen des Zuwendungsbescheids des Landes in abschließender Höhe festgesetzt.