In diesen Tagen erreichen zahlreiche Flüchtlinge aus der Ukraine Deutschland. Einige ukrainische Flüchtlinge sind bisher durch Kontakte mit Verwandten und Freunden oder durch private Initiativen auch im Landkreis Alzey-Worms eingetroffen. Für den weiteren Aufenthalt in Deutschland stellen sich viele Fragen rund um die Organisation des Alltags. Zur Information haben wir häufig gestellte Fragen aufgegriffen und Antworten formuliert.

Aufenthaltsrecht:
Ukrainische Flüchtlinge mit biometrischem Pass und dauerhafter privater Unterkunft ohne Sozialleistungsbedarf sind berechtigt, bis zu 90 Tage visumfrei einzureisen und sich hier aufzuhalten. Dieser Zeitraum kann verlängert werden.
Durch Inkrafttreten der EU-Massenzustrom-Richtlinie haben ukrainische Vertriebene (auch solche ohne biometrischen Pass) ein Aufenthaltsrecht nach § 24 AufenthG, die sie berechtigt, sich in Deutschland aufzuhalten ohne extra einen Asylantrag zu stellen. Eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr mit Verlängerung bis zu drei Jahren ist hiernach möglich.

Sozialleistungen:
Folgende Personengruppen, die kein eigenes Einkommen und Vermögen haben sind berechtigt, Asylbewerberleistungen zu beantragen:
Ukrainische Staatsangehörige, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthalt in der Ukraine hatten
Sonstige Drittstaatenangehörige u. Staatenlose, die vor dem 24. Februar 2022 in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genossen
Familienangehörige dieser Personengruppen.

Erforderlich ist:
Die zuvor erfolgte Anmeldung beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Die Registrierung bei der Ausländerbehörde für eine so genannte „Anlaufbescheinigung“.
Anspruch auf Asylbewerberleistungen nach § 1 a AsylbLG.
Bei Wohnraum bei Verwandten sollen zunächst keine Mietkosten gezahlt werden, nur der Regelsatz.
Bei Wohnraum auf Dauer (in abgetrennten Wohneinheiten) müssen die Mietkosten im Rahmen der Angemessenheit nach SGB II, SGB XII u. AsylbLG liegen.
Bei Nachfrage nach Lebensunterhaltsleistungen versendet das Sozialamt der Kreisverwaltung aktuell Anträge auf Asylbewerberleistungen. Voraussetzung ist die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und die Registrierung bei der Ausländerbehörde.

Die Ansprechpartner*innen der Sozialabteilung der Kreisverwaltung beraten bei folgenden Fragen:
Arbeit:
Die Ausländerbehörde kann die Aufenthaltserlaubnis mit einer „Beschäftigungserlaubnis“ versehen, dann dürfen ukrainische Flüchtlinge hier arbeiten
Wohnraum:
Vorrangig ist die Unterbringung bei Verwandten und Bekannten.
Gesucht werden Wohnungsangebote auf Dauer, Anzahl der aufzunehmenden Personen und Infos zu Wohnraum bitte an folgende E-Mail-Adresse: ukraine-hilfe@alzey-worms.de
Wohnraum erhält man über das Land:
Die Sozialabteilung der Kreisverwaltung meldet täglich eine aktualisierte Liste mit dem verfügbaren Wohnraum an das Land. Von dort erfolgt die Zuweisung wohnraumsuchender Flüchtlinge an den Landkreis
Flüchtlinge, die keinen Wohnraum bei Privatpersonen finden, sollen sich zunächst an die Großaufnahmeeinrichtungen für Asylbegehrende (Afa) des Landes Rheinland-Pfalz in Trier oder Speyer wenden.

Adressen:
AfA Trier, Dasbachstraße 19, 54292 Trier, Tel.: (0651) 9494-924, E-Mail: poststelle@add.rlp.de;
AfA Speyer, Spaldingerstraße 100, 67346 Speyer, Tel.: (06232) 87676-7001, E-Mail: poststelle@add.rlp.de;
Bei größeren Gruppen Anmeldung über Frau Spang/ADD: (0651) 9494-914.
Krankenversicherung:
Als Leistungsempfänger von Asylbewerberleistungen besteht gesetzlicher Anspruch auf Krankenhilfe gemäß § 4 AsylbLG (vergleichbar SGB V) und Leistungen nach § 6 AsylbLG.
Bus/Bahn:
Ukrainische Flüchtlinge dürfen kostenlos Bus u. Bahnen in Deutschland benutzen. Es genügt ein Identitätsnachweis

Übersetzungshilfen ukrainisch:
In Integreat-App eingestellt:
Hilfe für Ukrainer:innen – Landkreis Alzey-Worms (integreat.app)
Допомога українцям – Landkreis Alzey-Worms (integreat.app)
https://handbookgermany.de/de/ukraine-info.html
Spenden/Unterstützung:
Hier gibt es viele Initiativen im Landkreis. Aktuelle Infos hierzu unter anderem auf der Homepage der Kreisverwaltung unter www.kreis-alzey-worms.de
Die Wohlfahrtsverbände raten eher zu Geld- als zu Sachspenden.
Telefon-Hotline
Für Fragen rund um die Hilfen für geflüchtete Menschen aus der Ukraine hat die Kreisverwaltung die Telefon-Hotline (06731) 408-5656 eingerichtet.
Alle Anfragen, die dort eingehen, werden schnellstmöglich beantwortet.