Landgericht Mainz / Foto: Stefan Frerichs

Alzey (as) – Das Urteil gegen den 53-Jährigen Alzeyer Gastronomen ist bereits seit dem 15. Dezember 2023 rechtskräftig.
Der Gastronom wurde bereits am 12. April 2023 wegen des Verdachts auf Drogenhandel in Gewahrsam genommen und befand sich seit dem 13. April 2023 in Untersuchungshaft in Rohrbach (wir berichteten)

Vorwurf zum Drogenhandel in 18 Fällen

Dem Gastronomen wurde zur Last gelegt, in der Zeit vom 20.12.2019 bis 14.04.2023 in Alzey und andernorts in 18 Fällen mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel getrieben zu haben, wobei er in einem Fall gemeinschaftlich gehandelt haben – und in einem weiteren Fall in Zugriffsnähe einen Schlagring aufbewahrt haben soll.

Die Verhandlung übernahm die 3. Strafkammer im Landgericht Mainz.
Am 31.10.2023 wurde zunächst die Anklageschrift verfasst, welche am 16.11.2023 zum ersten Verhandlungstag verlesen wurde.
Am 21.11.2023 sowie 30.11.2023 wurden weitere Zeugen befragt, um am 07.12.2023 letztlich das Urteil zu fällen:

6 Jahre und 3 Monate Haft – € 74.500 Einziehung angeordnet

Die Verurteilung lautete auf “Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 14 Fällen”.
Die Strafe, die gegen den Gastwirt verhängt wurde, beträgt 6 Jahre und 3 Monate Haft und ist seit dem 15. Dezember 2023 auch rechtskräftig. Im Rahmen des Strafprozesses wurde zudem die Einziehung von 74.500 Euro angeordnet. Diese Summe soll die Entlohnung für Verkaufserlöse aus dem illegalen Drogenhandel darstellen. Der Gastwirt soll beträchtliche Gewinne aus diesem Handel erzielt haben.

Die Option auf vorzeitige Aussetzung der Reststrafe bzw. Umwandlung auf Bewährungsstrafe nach 2/3 Absetzung der Zeit, steht dem Gastromen auch als Wiederholungstäter offen, erklärt Felix Bohlender, Pressesprecher des Landgereicht Mainz, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Ob der Gastronom mit einer vorzeitigen Haftentlassung bei einer mehr als 1/2 Absetzzeit rechnen könne, schätzt Bohlender als eher unwahrscheinlich ein, da eine Haftstrafe über einen Zeitraum von 2 Jahren verhängt wurde.