Symbolfoto Alzeyer Zeitung / KI-generiert

ALZEY. Beim Bewohnerparken in der Alzeyer Innenstadt gibt es in Kürze Änderungen. Die Stadt richtet die beiden neuen Bewohnerparkquartiere Nord und Süd ein. Damit werden die bisherigen Bewohnerparkbereiche neu geordnet und teilweise erweitert. Gleichzeitig passt die Stadt die Regelungen an die geltende Rechtslage an.

Die Bildung der beiden neuen Parkbezirke hatte der Ausschuss für Bürgerdienste bereits im Januar auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Für Anwohnerinnen und Anwohner bringt die Neuregelung einen entscheidenden Vorteil: Mit einem gültigen Bewohnerparkausweis können künftig alle entsprechend ausgeschilderten Bewohnerparkflächen innerhalb des jeweiligen Quartiers genutzt werden.

Bewohnerparkquartier Nord

Das neue Quartier Nord erstreckt sich im Wesentlichen über das Gebiet zwischen Hospitalstraße und Weinrufstraße sowie zwischen „Am Damm“ und Raugrafenstraße.

Dazu gehören insbesondere Bewohnerparkflächen in der Flonheimer Straße, der Unteren Schanzenstraße, der Rodensteinerstraße bis zur Einmündung Obere Schanzenstraße, der Ruprechtstraße sowie der Münch-Braun-Straße.

Bewohnerparkquartier Süd

Das Quartier Süd umfasst das Gebiet zwischen Hospitalstraße und Ernst-Ludwig-Straße sowie zwischen Friedrichstraße und Kästrich.

Dazu zählen insbesondere die Parkflächen im Distelhof, in der Augustinerstraße, Löwengasse, Neugasse und Selzgasse sowie am Kästrich und in der Straße „An der Hexenbleiche“.

In der Hellgasse und Spießgasse sowie im westlichen Teil der Hexenbleiche dürfen Bewohnerinnen und Bewohner des Quartiers Süd künftig zudem über die dort angegebene Höchstparkdauer hinaus parken.

Bestehende Parkausweise zunächst weiter gültig

Mit der Umstellung wird auch die Beschilderung in den betroffenen Straßen entsprechend angepasst. Bereits ausgestellte und derzeit gültige Bewohnerparkausweise behalten während einer Übergangszeit ihre Gültigkeit.

Die betroffenen Inhaberinnen und Inhaber werden nach Angaben der Stadtverwaltung rechtzeitig gesondert darüber informiert, wann und wie ihre bisherigen Parkausweise ausgetauscht werden. Verkehrsteilnehmer sollten nach der Umstellung besonders auf die neue Beschilderung achten.

Einheitlichere Parkzeiten in der Innenstadt

Neben den Bewohnerparkquartieren werden auch die bisherigen Parkzeitbeschränkungen in der Innenstadt angepasst. Dort, wo derzeit ganztägig eine Begrenzung der Parkdauer auf ein oder zwei Stunden mit Parkscheibe gilt, soll diese Verpflichtung künftig zeitlich eingeschränkt werden.

Die Parkscheibenpflicht gilt dann werktags beziehungsweise von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten können die entsprechenden Stellplätze ohne Parkscheibe genutzt werden.

Auch bei gebührenpflichtigen Parkplätzen ergeben sich dadurch klarere Regelungen. Außerhalb der festgelegten Bewirtschaftungszeiten sowie sonntags können die entsprechenden Stellplätze ohne Gebühren beziehungsweise ohne Verwendung einer Parkscheibe genutzt werden.

Mit der Neuordnung möchte die Stadt das Bewohnerparken übersichtlicher gestalten und gleichzeitig einheitlichere Regelungen für das Parken in der Alzeyer Innenstadt schaffen.