Alzey/Mainz (as) – Das Verwaltungsgericht Mainz hat mit Beschluss vom 24. Februar 2026 den Eilantrag (Aktenzeichen: 3L 94/26 MZ – liegt dieser Redaktion vor) der Direktkandidatin Sabine Capers der AfD abgelehnt, die ihre Teilnahme an einem Podiumsgespräch in Alzey erzwingen wollte. Die Antragstellerin hatte gefordert, als Diskussionsteilnehmerin zu der für den 25. Februar geplanten Veranstaltung des Beirats für Migration und Integration in der Stadthalle zugelassen zu werden (wir berichteten).
Kein Anspruch auf Teilnahme
Die 3. Kammer begründete die Ablehnung damit, dass kein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht werden konnte.
- Da die Antragstellerin in Dittelsheim-Heßloch wohnt, ist sie keine Einwohnerin der Stadt Alzey und hat somit kein Nutzungsrecht für öffentliche Einrichtungen der Stadt.
- Das Gericht stellte zudem fest, dass der Beirat keine hoheitlichen Befugnisse ausübt und daher nicht an den strengen Grundsatz der Chancengleichheit im Wahlkampf gebunden ist.
- Die Auswahl der Teilnehmer, die sich auf Parteien mit Fraktionsstatus im Stadtrat beschränkte, wurde als nicht willkürlich eingestuft.
Lokaler Fokus statt Landtagswahlkampf
Zudem sah das Gericht in der Veranstaltung primär einen kommunalpolitischen Hintergrund. Die Teilnehmer verfügten über langjährige Erfahrung in lokalen Gremien, während ein inhaltlicher Bezug zur bevorstehenden Landtagswahl nicht ausreichend belegt wurde. Auch der späte Zeitpunkt des Eilantrags – nur zwei Tage vor dem Termin – wurde vom Gericht kritisiert.
Stellungnahme von Sabine Capers (AfD)
In einer Reaktion auf das Urteil erklärte Sabine Capers, dass sie zunächst das Gespräch mit ihrem Anwalt suchen werde, um zu klären, weshalb sie über die Entscheidung nicht vorab informiert wurde (Hintergrund: Capers erfuhr erst über unsere Anfrage vom Urteil).
Sie betonte jedoch: „Grundsätzlich war ich der Meinung, dass diese Podiumsdiskussion natürlich wegen der bevorstehenden Landtagswahl stattfindet und deshalb auch alle Kandidaten, die im Wahlkreis zur Wahl stehen, eingeladen werden sollten.“ Da die Rechtslage für sie nicht eindeutig erkennbar gewesen sei, habe sie die Klärung durch einen Anwalt gesucht. Mit dem vorliegenden Urteil sei die Angelegenheit für sie nun erledigt: „Ich beabsichtige nicht, Widerspruch einzulegen.“
Reaktion des Beirats
Der Beirat für Migration und Integration der Stadt Alzey begrüßte die Entscheidung in einer Kurzmeldung an unsere Redaktion:
„Das Gericht hat bestätigt, dass der Beirat bei der Planung und Durchführung seiner Veranstaltungen eigenständig über die Zusammensetzung von Podien entscheiden darf. Die Entscheidung stärkt unsere Rolle und schafft Rechtssicherheit für zukünftige Veranstaltungen“ heißt es darin.
Das Gremium betonte, weiterhin Räume für Dialog und demokratische Teilhabe im Sinne eines solidarischen Miteinanders in Alzey schaffen zu wollen.





























