Parksituation in der Offenheimer Untergasse (Foto: privat)

Offenheim (as) – Die jüngsten Veränderungen der Parkmöglichkeiten in der Offenheimer Untergasse (wir berichteten), initiiert durch die Verbandsgemeinderwaltung Alzey-Land, stoßen weiter auf harsche Kritik von Anwohnern und auch Dienstleistern. Insbesondere die praktische Umsetzung der neuen Regelungen wird von Betroffenen als nicht durchführbar und unpraktikabel empfunden.

Eine Situation, die bereits Aufmerksamkeit erregt hat, ist die fehlende Einhaltung der Parkregelungen während Festivitäten oder Veranstaltungen auf Höhe des Pfarrheims in der Untergasse. In solchen Momenten parken Fahrzeuge weiterhin im gesamten Bereich der Untergasse, einziger Unterschied: Die Vebandsgemeindeverwaltung kann Bußgelder verhängen und somit für Einnahmen sorgen.
Was die Effektivität der neuen Regelungen betrifft, sind sich die Anwohner, die in all´ den Jahrzenten in der Untergasse keine Probleme hatten einig.

Geparkt wird in der Untergasse wie zuvor – diesmal jedoch mit Einnahmemöglichkeit durch die Verwaltung (Foto: privat)

Ein Anwohner zum Beispiel wird aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen regelmäßig mit Sauerstoffflaschen versorgt und ist auf die Lieferung angewiesen, dieser zeigt sich im Gespräch äußerst verärgert über die Testphase: “Jahrelang ist hier in der Untergasse nichts geschehen, keine Unfälle etc., und jetzt meint man eine Testphase starten zu müssen, für ein Problem, das gar keins war – im Gegenteil, hier wurden Parkbuchten eingezeichnet, an Stellen, an denen vorher kein Mensch auf die Idee kam dort zu parken, da es hier zu einer Gefahrensituation kommen kann – gleichzeitig werden haltene Autos weg geschafft, die für eine gesunde Entschleunigung sorgten.”

Ganz offensichtlich ist diese Aktion doch nur darauf ausgelegt, hier zusätzliche Einnahmen durch Verstöße gegen das Halteverbot zu generieren”, so eine verärgerte Anwohnerin.

Außer in unmittelbarer Nähe zur Einmündung Hintergasse, bleibt auf diesem Staßenabschnitt das Parken in der Offenheimer Untergasse verboten.

Unser erster Artikel sorgte bereits in den sozialen Medien für Diskussionsstoff, “Wir haben da lange gewohnt, man konnte nie feststellen das die geparkten Fahrzeuge irgendwie gestört haben. Die die das jetzt aufeinmal stört haben wohl sonst keine Probleme. So ein Blödsinn.” so eine Leserin.
“Also als Hausbesitzer und auch Mieter haben doch eigentlich viele die Möglichkeit im Hof, in der Garage zu parken.” so ein anderer Leser, der durchaus Verständnis mit der neuen Regelung zeigt.

Ein in der Untergasse ansässiger Handwerksmeister, schreibt zu der Situation: “Was die im Artikel angesprochene Versorgung von älteren Menschen angeht, halten ist in der Untergasse überall möglich. Lediglich Parken darf man nur in den eingezeichneten Bereichen.”
Tatsächlich ist bei dem aufgestellten Verkehrszeichen (VZ 286) das halten bis zu drei Minuten erlaubt, das Fahrzeug darf in diesem Zeitraum jedoch nicht verlassen werden. Wie eine Pflegeperson nun, die meist alleine unterwegs ist, ohne das Fahrzeug zu verlassen das notwendige Pflegematerial zum Patienten bringen kann, lies der Handwerksmeister auf Nachfrage unbeantwortet.

Wir konnten mit einer Pflegedienstmitarbeiterin, die anonym bleiben möchte sprechen (Name ist der Redaktion bekannt), diese äußerte sich sehr skeptisch. “Ich habe drei Haushalte hier zu versorgen – da ich alleine bin, ist es mir unmöglich, nun noch vor Ort kurz zu halten und meine Hilfsmittel auszuladen. Die Leidtragenden sind die kranken Menschen, da mir durch die nun entstandenen Zusatzwege wertvolle Zeit für die Pflegebedürftigen verloren geht“, betont die Angestellte.

Die Verbandsgemeinde Alzey-Land gibt an, dass die Testphase dazu dient, die Praktikabilität der neuen Regelungen zu überprüfen. Die genannten Beispiele verdeutlichen jedoch, dass es in der Praxis zu erheblichen Einschränkungen zu kommen scheint, die auch den Bedürfnissen der Anwohner und Dienstleistern widersprechen.
Die Testphase soll 6-8 Monate dauern, in dieser Zeit haben Anwohner die Möglichkeit, sich entsprechend zu äußern. Die Einwände würden dann geprüft.

Auf unsere Nachfrage, welche Kriterien denn für eine engültige Entscheidung gelten würden, teilt uns Irene Blanz aus der Pressestelle mit: “Selbige dienen zur Prüfung, ob die vorgenommene Beschilderung einschließlich Markierung dauerhaft bestehen bleiben kann. Bei der Planung werden zum Beispiel Abstände zu Hof- und Straßeneinfahrten berücksichtigt, ob dann Gewerbetreibende oder Anwohner weiterhin ohne Einschränkungen beliefert werden können oder beispielsweise die Abfallentsorgung ungehindert stattfinden kann, ist leider erst in der praktischen Umsetzung ersichtlich.”

Einige Anwohner wollen sich nun direkt an die Verbandsgemeindeverwaltung wenden, um über die Missstände, die durch diese Testphase entstanden sind zu beschweren.