Symbolfoto Alzeyer Zeitung / KI-generiert

In der Diskussion um die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wird häufig über „Technologieoffenheit“ sowie den Einsatz von Biogas oder Bioöl als Alternative für bestehende Gasheizungen gesprochen. In der praktischen Umsetzung vor Ort zeigt sich jedoch ein differenzierteres Bild. Die Stadt Alzey setzt bei der geplanten Erneuerung der Heizungsanlage in der Kita im Martin-Niemöller-Weg konsequent auf eine Wärmepumpe – trotz deutlich höherer Anfangsinvestitionen.

Hohe Investition, langfristige Perspektive

Der Austausch der Heizungsanlage stellt die Kommune vor eine finanzielle Herausforderung. Eine neue Gasheizung würde rund 21.000 Euro kosten. Für die Installation einer Wärmepumpe werden hingegen etwa 120.000 Euro veranschlagt. Grund dafür ist unter anderem der notwendige Austausch zahlreicher Heizkörper.

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Da Kommunen im Gegensatz zu Privatpersonen lediglich eine Förderung von maximal 35 Prozent erhalten, verbleibt für die Stadt ein Eigenanteil von rund 80.000 Euro. Dennoch werden derzeit mit verschiedenen Fachfirmen Gespräche über die Umsetzung einer Wärmepumpenlösung geführt.

Ausschlaggebend ist die langfristige Wirtschaftlichkeitsbetrachtung. Klimaschutzmanager Marcel Klotz betont, dass die Gebäude so vorbereitet werden sollen, dass sie auch ohne Fußbodenheizung effizient betrieben werden können. Ziel ist es, durch gezielte Teilsanierungen oder den Austausch einzelner Heizkörper eine Vorlauftemperatur von 55 Grad Celsius bei einer Außentemperatur von minus 10 Grad Celsius zu erreichen.

Eine verpflichtende raumweise Heizlastberechnung gibt Aufschluss darüber, welche Heizkörper gegebenenfalls ersetzt werden müssen, um die Effizienz der Wärmepumpe sicherzustellen. Unter diesen Bedingungen erzeugt die Anlage aus einer Kilowattstunde Strom rund 3,5 Kilowattstunden Wärme.

Nach Angaben der Stadt ist Wärmepumpenstrom bereits heute günstiger als Erdgas. Durch die höhere Effizienz gleiche sich der Mehrpreis bei der Anschaffung über die Jahre aus. Pro erzeugter Kilowattstunde Wärme spart die Stadt etwa 3,5 Cent – mögliche Einsparungen durch zusätzlichen Solarstrom sind dabei noch nicht berücksichtigt.

Skepsis gegenüber Biogas und Wasserstoff

Kritisch sieht die Stadtverwaltung die Hoffnung auf Biogas als dauerhafte Lösung. Nach Einschätzung von Marcel Klotz bleibt Biogas ein knappes Gut, das bereits heute teuer beschafft und teilweise importiert werden muss. Ein deutlich steigendes Angebot sei nicht absehbar.

Als aktueller Eckpunkt des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes ist ab 2029 eine Beimischung von mindestens zehn Prozent Biogas beziehungsweise Bioöl vorgesehen. Wie sich der weitere Entwicklungspfad gestaltet, ist bislang offen. Zudem könnten steigende Netzentgelte das Heizen mit Gas weiter verteuern, da die Infrastrukturkosten auf immer weniger Haushalte verteilt würden.

Auch Wasserstoff spielt nach Darstellung der Stadt in der kommunalen Wärmeplanung für Privathaushalte keine Rolle. Allenfalls für einzelne Betriebe im Industriegebiet Ost könne diese Option perspektivisch relevant werden. Für private Gebäude sei Wasserstoff aus Effizienz- und Kostengründen nicht vorgesehen.

Gesetzliche Vorgaben bis 2045

Neben wirtschaftlichen Überlegungen verweist die Stadt auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen: Deutschland muss bis 2045 klimaneutral sein. Ab dem 1. Januar 2045 ist die Nutzung fossilen Erdgases zum Heizen nicht mehr zulässig. Bereits im März 2021 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass zum Schutz künftiger Generationen rechtzeitig gehandelt werden müsse.

Vorteile für private Haushalte

Für private Eigentümer fällt die Förderkulisse deutlich günstiger aus als für Kommunen. Beim Austausch einer Heizung können Privatpersonen bis zu 70 Prozent Förderung erhalten. Bei Investitionskosten von 30.000 Euro für eine Wärmepumpe würde im besten Fall ein Eigenanteil von rund 9.000 Euro verbleiben – weniger als die Kosten für eine neue Gasheizung, die bei etwa 15.000 Euro liegen.

Die Stadt empfiehlt, mindestens drei Angebote einzuholen. Für Einfamilienhäuser sollten die Bruttokosten möglichst unter 30.000 Euro liegen, bei Zweifamilienhäusern unter 40.000 Euro, da diese Beträge die Obergrenze der förderfähigen Kosten markieren.

Zudem kann sich bei einem Stromverbrauch von mehr als 3.000 Kilowattstunden pro Jahr ein separater Zähler für Wärmepumpenstrom lohnen. Durch reduzierte Netzentgelte spart die Stadt eigenen Angaben zufolge bereits heute rund acht Cent pro Kilowattstunde.


Auf einen Blick: Hinweise für Hausbesitzer

  • Förderung prüfen: Bis zu 70 Prozent Förderung für Wärmepumpen sind möglich (Grundförderung, Klimabonus, Einkommensbonus).
  • Angebote vergleichen: Mindestens drei Vergleichsangebote einholen. Zielwert für Einfamilienhäuser: unter 30.000 Euro brutto.
  • Bestand optimieren: Eine Fußbodenheizung ist nicht zwingend erforderlich. Oft genügt der Austausch einzelner Heizkörper.
  • Stromtarif anpassen: Ab etwa 3.000 kWh Jahresverbrauch kann ein separater Wärmepumpenzähler sinnvoll sein.
  • Zukunft bedenken: Ab 2045 ist das Heizen mit fossilem Erdgas nicht mehr erlaubt.