Symbolfoto Alzey-Zeitung / KI-generiert

ALZEY (k)- Wie die Kreisverwaltung Alzey-Worms mitteilt, müssen bis spätestens 19. Januar 2026 alle Kartenführerscheine ohne Ablaufdatum umgetauscht werden, die in den Jahren 1999 bis 2001 ausgestellt wurden. Ziel der Maßnahme ist es, Führerscheine künftig EU-weit einheitlich und fälschungssicher zu gestalten. Rechtsgrundlage hierfür ist die entsprechende EU-Vorgabe.

Von der aktuellen Frist ausgenommen sind Personen, die vor dem 1. Januar 1953 geboren wurden. Sie müssen ihren Führerschein – unabhängig davon, ob es sich um einen Papier- oder Kartenführerschein handelt – erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen.

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Antragstellung möglichst unkompliziert

Um den Aufwand für Bürgerinnen und Bürger gering zu halten, bietet die Führerscheinstelle mehrere Wege zur Antragstellung an. Der Antrag auf Führerscheinumtausch kann ausgedruckt, ausgefüllt und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen

  • per Post an die Führerscheinstelle gesendet,
  • in den Hausbriefkasten der Kreisverwaltung eingeworfen oder
  • bei der jeweiligen Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden.

Eine Online-Übermittlung des Antrags ist derzeit noch nicht möglich.

Formular und Terminvergabe

Das Antragsformular steht auf der Internetseite der Kreisverwaltung unter dem Bereich E-Services / Downloads zur Verfügung. Die Terminvergabe bei der Führerscheinstelle erfolgt weiterhin online.