Bad-Dürkheim/Alzey (as) – Die Kreisverwaltung Bad-Dürkheim hat per Allgemeinverfügung die als ‘Montagsspaziergänge’ bekannten Versammlungen, auf denen überwiegend gegen derzeitige Coronamaßnahmen demonstriert wird, sowohl in Bad-Dürkheim, Deidesheim, Freinsheim, Grünstadt und Haßloch verboten.

Die Kreisverwaltung schreibt hierzu:
“Es handelt sich bei den bezeichneten Aktionen um die geplante Durchführung von öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne des Versammlungsgesetzes. Es ist dabei die Strategie zu versuchen, örtliche Zusammenkünfte von Personen unter Umgehung des Versammlungsgesetzes durchzuführen.
Dies wird verfolgt, indem solche Versammlungen ohne die grundsätzlich gebotene Anzeige im Sinne von § 14 VersG durchgeführt werden, um damit die zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit gebotenen behördlichen Präventiv-/Steuerungsmaßnahmen der Versammlungsbehörde und Polizei zu unterlaufen sowie die Verantwortlichkeit als Veranstalter/Versammlungsleiter zu verschleiern.”

Pauschal wird auch “jede weitere thematisch vergleichbare, nicht ordnungsgemäß angemeldete und behördlich bestätigte Ersatzversammlung im Landkreis Bad Dürkheim ebenfalls ganztägig verboten.”

In zahlreichen deutschen Städten finden bereits solche Spaziergänge mit teilweise tausenden Teilnehmern statt. Am Montag, 20.12.2021 ab 18.30 Uhr ist ein solcher Spaziergang auch ab dem Alzeyer Roßmarkt geplant.

Die vollständige Verfügung finden Sie hier.