ALZEY-SCHAFHAUSEN (sa) –  Auf zwei Flächen mit Artenschutzmaßnahmen südlich der Ortslage von Schafhausen wurden die dort eigens für Zauneidechsen und Wechselkröten hergestellten Ersatzlebensräume (Habitate) durch einen dreisten Diebstahl von Holz erheblich beschädigt. Insgesamt wurden ca. 10 m³ Holz aus 14 Objekten entwendet. Das Holz wurde teilweise aus den Sand-Holz-Kombinationen ausgegraben.

Durch das Entwenden des Stammholzes wurden die Habitatobjekte massiv beschädigt. Zauneidechsen und Wechselkröte befinden sich zu dieser Jahreszeit in der Winterstarre und nutzen die angelegten Objekte zur Überwinterung. Durch die erhebliche Beschädigung kam es möglicherweise zur Tötung oder Verletzung von Individuen der streng geschützten Arten, zu einer erheblichen Störung der Tiere während der Überwinterung sowie zur Zerstörung von Ruhe- und Fortpflanzungsstätten und somit zum Eintreten der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44°Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz.

Dabei hatte die Stadt Alzey zur Vermeidung eben solcher Verbotstatbestände im Rahmen zweier Bebauungsplanverfahren diese vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen umgesetzt. Im Bereich der beiden Bebauungspläne wurden Vorkommen der streng geschützten Zauneidechsen und Wechselkröten nachgewiesen. Um die Flächenentwicklung (Bebauung) zu ermöglichen, mussten die Tiere umgesiedelt werden. Die Flächen südlich Schafhausen wurden als geeignete Ersatzlebensräume für die Umsiedlung von Zauneidechsen und Wechselkröten entsprechend vorbereitet und die Tiere in den ursprünglichen Vorkommensgebieten von den Experten des Büros “viriditas” eingefangen und in ihren neuen Ersatzlebensraum umgesiedelt.

Im Rahmen des notwendigen Monitorings und der Flächenpflege ist am 6. Januar 2020 festgestellt worden, dass die Ersatzlebensräume durch den Holzdiebstahl erheblich beschädigt worden sind.   Die Stadtverwaltung ist entsetzt darüber, dass die aufwändigen Artenschutzmaßnahmen durch solch dreistes Vorgehen beschädigt und möglicherweise einzelne der streng geschützten Tiere getötet wurden. Man muss sich fragen, wo der Respekt vor fremdem Eigentum geblieben ist.

Um die ökologische Funktionalität des Ersatz-Lebensraumes der streng geschützten Tiere weiterhin zu sichern, müssen die beschädigten Habitatobjekte nun aufwändig wiederhergestellt werden, damit sie bis zum Ende der Winterstarre der Zauneidechsen und Wechselkröten ihre Funktion wieder erfüllen können. Um keine weiteren Tiere zu stören, zu verletzen oder zu töten, müssen die Habitatobjekte vorsichtig von Hand ausgebessert werden. Die Stadt rechnet mit einem Aufwand in Höhe von rund 2.500,- Euro.

Es wurde Anzeige bei der Polizeiinspektion Alzey erstattet. Wer Hinweise zu den Tätern hat, wird gebeten sich bei der Alzeyer Polizei zu melden.