Alzey (as) – Bis zu 120 Flüchtlinge sollen auf dem alten THW Gelände in Alzey auf einem ´Container-Dorf´demnächst eine Unterkunft finden können (wir berichteten).
Die Reaktionen auf die Meldung der Kreisverwaltung waren eher skeptischer Natur.
“Um welche Flüchtlinge handelt es sich hier?” fragt zum Beispiel ein Leser auf unserer Facebook-Seite.
“Sind unter den Flüchtliingen auch illegale mit dabei?” fragte uns eine Leserin per Nachricht.
Das Thema Migration beschäftigt auch die Bürger im Landkreis Alzey-Worms, gerade auch, was den teilweise hohen Migrationsanteil an Schulen betrifft.
“Die Nibelungenschule hat bereits einen Anteil von Kindern mit über 70% Migrationshintergrund, nun kommen weitere in diese Region, d.h. hier steigt die Quote möglicherweise gar auf über 80% an – diese Punkte müssen einfach berücksichtigt werden, auch in der Planung, davon höre und lese ich jedoch nichts”, bemängelte bereits im Dezember 2022 Kemal Gülcehre, Vorsitzender des Integrationsbeirats eine fehlende Zusammenarbeit, in einem Interview mit dieser Zeitung.

Keine unerlaubt aufhältige Personen im Landkreis Alzey-Worms

Auf Anfrage dieser Zeitung, ob unter den bereits rund 80 Geflüchteten Menschen im Landkreis Alzey-Worms, sich auch Menschen befinden, die sich unerlaubt aufhalten, gibt Simone Stier, Pressesprecherin der Kreisverwaltung eine klare Antwort:” Nein. Alle Personen sind uns vom Land aus Aufnahmeeinrichtungen zugewiesen und halten sich erlaubt im Bundesgebiet auf.”

“Unerlaubt aufhältige Personen werden vom Landkreis weder dort noch anderweitig im Landkreis untergebracht.” kann die Pressesprecherin beruhigen “Solche Personen werden seitens der Ausländerbehörde des Landkreises ausgewiesen, die Ausreise kontrolliert oder abgeschoben. Unter Umständen wird in Einzelfällen bis zur Durchführung der Abschiebung eine Unterbringung in Abschiebehaft erforderlich. Personen, die einen Asylantrag stellen wollen, werden an die Aufnahmeeinrichtungen des Landes weitergeleitet.”

Hintergrund

Mit Schreiben vom 5. Dezember 2022 richtete sich die ADD (Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion) an die Kreisverwaltung, dass diese
“…trotz Ausweitung der Plätze in den Landesaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete in Anbetracht der ungebrochenen Zuwanderungsbewegungen in den nächsten Monaten vermehrt Geflüchtete den Kommunen zuweisen müssen.”
Daher bittet die ADD um Schaffung von Gemeinschaftsunterkünften in den Kommunen.
Hier habe sich bei der Suche das Grundstück in der Albiger Straße in Alzey (früherer THW-Standort) angeboten.
“Das Grundstück von 4.282 m² befindet sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienauf-gaben und steht seit dem Umzug des THW Alzey leer. Die Bebauung besteht derzeit aus einem Hauptgebäude in Leichtbauweise (Baujahr 1974), Nutzfläche 348 m² (beheizt 319 m²) sowie mehreren Garagen und Hallen mit einer Gesamtfläche von 249 m².
Hinsichtlich der sozialen Erfordernisse möchte die Stadt Alzey in die Ausgestaltung eingebunden werden. Bei einer Anmietung planen wir die die Aufstellung von Wohn-Containern auf diesem Grundstück. Diese sollen zweigeschossig erstellt werden. Die Geflüchteten finden Unterkunft in Doppelzimmern mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küchen und Sanitärräumen.

zunächst auf 3 Jahre beschränkt

Die Wohn-Container sollen zunächst auf 3 Jahre angemietet werden, allerdings mit einer Kauf-Option, um “…vor dem Hintergrund ungewisser Zuwanderung größere Flexibilität und kalkulierbare Kosten zu haben.”
Auch bei einer Anmietung des Grundstückes ist das Aufstellen von Wohn-Containern für Geflüchtete von Seiten der Bundesimmobilien zugelassen. “Wir streben die Schaffung von 100 bis 120 Plätzen an. Des Weiteren soll eine Sozialbetreuung (Schlüssel 1 VZ : 75 Bewohner*innen) sowie ein Reinigungsdienst für die gemeinschaftlich genutzten Räume installiert werden. Eine entsprechende Ausschreibung für Wohn-Container und diese Dienste soll auf den Weg gebracht werden.”